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Terrasse in der Abstandsfläche

Terrasse ist kein Balkon

Der Hessische VGH hat ausgeführt, daß Terrassen nicht Balkonen gleichzusetzen sind, sondern daß sogar bei einem Freisitz Mindestabstände von 2,50 m eingehalten werden müssen.

(vgl. Hess VGH, Beschluß vom 01.03.1989, Az. 4 UE 481/88)

Die subjektive Beeinträchtigung Künstliche Aufböschungen