Terrasse in der Abstandsfläche
Terrasse ist kein Balkon
Der Hessische VGH hat ausgeführt, daß Terrassen nicht Balkonen gleichzusetzen sind, sondern daß sogar bei einem Freisitz Mindestabstände von 2,50 m eingehalten werden müssen.
(vgl. Hess VGH, Beschluß vom 01.03.1989, Az. 4 UE 481/88)