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Baukräne und Baunachbarrecht

Baukran auf Grundstücksgrenze

Ein Nachbar kann nicht allein deshalb die Beseitigung eines auf der Grundstücksgrenze aufgestellten Baukrans
verlangen, weil ihm der Einsatz des Baukrans nicht schriftlich vor Beginn der Bauarbeiten angezeigt wurde.

LG Kiel, Urteil vom 30.10.1990 - 2 O 427/90

Der Schwenkarm im Luftraum

Das Eindringen des Schwenkarmes eines Baukrans in den Luftraum des Nachbargrundstücks beeinträchtigt den
betroffenen Nachbarn in seinen Besitzrechten und begründet einen Unterlassungsanspruch.

LG Lüneburg, Beschluß vom 06.11.1998 - 1 T 177/98

1. Das Eindringen des Schwenkarms eines Baukrans in den Luftraum des Nachbargrundstücks ist eine
Besitzstörung i. S. des § 858 I BGB.
2. Das Hammerschlags- und Leiterrecht aus § 7c BadWürttNachbG stellt keine Einschränkung des Eigentümers
mit der Folge einer Einschränkung des Besitzrechts dar.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1991 - 6 U 121/91

Der Eigentümer eines (Wohn-) Grundstückes muß nicht dulden, daß der Ausleger eines auf dem
Nachbargrundstück eines Bauunternehmers aufgestellten Turmdrehkrans teilweise über sein Grundstück
geschwenkt wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989 - 9 U 36/89

Dem Bauherrn kann es untersagt werden, den Ausleger eines Baukrans über das Nachbargrundstück zu
schwenken, wenn dieses nicht zwingend als Schwenkbereich benötigt wird.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.06.1997 - 1 W 51/97

Schlußrechnung nach Kündigung beim Pauschalpreisve