Schlußrechnung nach Kündigung beim Pauschalpreisve
Auch die Schlußrechung eines Pauschalpreisvertrages muß eine gewerkbezogenen Aufgleiderung der geleisteten Arbeiten enthalten.
(vgl. BGH BauR 1999, 633, 634; OLG Dresden BauR 2001, 419)
Auch die Schlußrechung eines Pauschalpreisvertrages muß eine gewerkbezogenen Aufgleiderung der geleisteten Arbeiten enthalten.
(vgl. BGH BauR 1999, 633, 634; OLG Dresden BauR 2001, 419)