Mietminderung
Berechnung mit der Bruttomiete
Die Mietminderung darf aufgrund der Bruttomiete berechnet werden.
(vgl. Urteil vom 06. April 2005 - BGH XII ZR 225/03)
Eigenmächtige Mängelbeseitigung
Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), so kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung weder nach § 539 Abs. 1 BGB noch als Schadensersatz gemäß § 536a Abs. 1 BGB vom Vermieter ersetzt verlangen.
BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - VIII ZR 222/06 - LG Bochum - AG Recklinghausen
Ausschluß der Minderung im Gewerbemietvertrag
Nach einem Urteil des BGH zu dieser Frage ist eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
(vgl. BGH NJW 2008, Seite 2497)