Nebenkosten
Rückforderung nach Vertragsende
Bei nicht rechtzeitiger Nebenkosten-abrechnung kann der Mieter bei Vertragsende Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen verlangen. Im Prozeß kann aber nachträglich abgerechnet werden.
(vgl. BGH VIII ZR 57 / 04)
Aufzugskosten auch für das EG
Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.
(BGH, Urteil vom 20. 9. 2006 - VIII ZR 103/06 = NZM 2006, 895f.)
Umlage von Versicherungskosten
Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für das Mietobjekt abschließt, können anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versicherung als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
(BGH, Urteil vom 27. 9. 2006 - VIII ZR 80/06 = NZM 2006, 896f.)
Keine Rückforderung bei verspäteter Abrechnung
Eine verspätete Abrechnung der Betriebskosten durch ihren Vermieter gibt Mietern in einem laufenden Mietverhältnis nicht das Recht, ihre bereits erbrachten Vorauszahlungen zurückzuverlangen.
(BGH Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 191/05).
Kautionseinbehalt
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
BGH, Urteil vom 18. 1. 2006 - VIII ZR 71/05 (LG Berlin)